Die Kontraste des nimm!-Blogs werden mit dem Colour Contrast Analyzer geprüft

Colour Contrast Analyser

Barrierefreiheit ist eine wichtige Voraussetzung für Inklusion – wer sich also inklusiv aufstellen möchte, sollte oder auch muss (z. B. weil er rechtlich den Vorgaben der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung, BITV 2.0, unterliegt), sollte also darauf achten, dass z. B. seine Webseiten oder auch Dokumente und Publikationen barrierefrei sind.

Ein Kriterium ist dabei die Wahrnehmbarkeit der Inhalte – und ein wichtiger Aspekt ist z. B. für Menschen mit Sehbeeinträchtigung der Kontrast. Dabei gilt: Der Kontrast zwischen einer Hintergrund- und Vordergrundfarbe (z. B. die Farbe der Schrift auf einem bestimmten Hintergrund) sollte möglichst groß sein. Der Maximalkontrast ist gegeben bei der Kombination schwarz-weiß (Kontrastwert 21), der Mindestkontrast sollte – nach den Vorgaben der BITV 2.0 – bei 4,5 liegen. Wenn man als „Laie“ die Barrierefreiheit z. B. eines Webangebots beurteilen möchte – z. B. wenn man wissen möchte, ob eine App barrierefrei ist oder nicht, wie im Beitrag von Markus Lemcke beschrieben – dann muss man also die Kontrastwerte kennen. Dafür gibt es verschiedene kostenfreie Werkzeuge, wir nutzen gerne den Colour Contrast Analyser (CCA), den man für Mac und Windowsgeräte installieren kann. Die Bedienung ist einfach:

  • Webseite oder Publikation öffnen, bei denen man die Kontrastwerte ermitteln kann. Colour Contrast Analyser öffnen – das Tool öffnet sich als Fenster.
  • Oben gibt es zwei Bereiche für Vorder- und Hintergrundfarbe. Dort auf die Pipette klicken und damit die zu prüfende Vorder- und Hintergrundfarbe „anklicken“. Tipp: Bei dünnen Schriften lohnt es sich, vorher die Schrift größer zu zoomen und erst dann mit der Pipette anzuklicken! So schafft man es, auch wirklich genau die differenzierten Farbwerte zu ermitteln.
  • Im unteren Bereich sieht man dann die Ergebnisse laut WCAG 2.1 – das ist die Abkürzung für „Web Content Accessibility Guidelines“ und bezeichnet die internationalen Richtlinien, für Barrierefreiheit, auf denen u. a. auch die BITV 2.1 beruhen. Hier sieht man dann ganz einfach, ob die Vorgaben erfüllt sind oder nicht.
  • Das Ergebnis wird differenziert nach AA- bzw. AAA-Level: Das AA-Level muss dabei mindestens erfüllt sein. AAA ist noch besser, aber eben auch strenger.

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